Open navigation

Glutenfrei

Wann gilt ein Produkt als glutenfrei?

Die Vorgaben für die Bezeichnung eines Produkts als glutenfrei sind im Codex Alimentarius als "Standard für Lebensmittel für die spezielle Diät von Personen mit Glutenintoleranz" (CXS 118-1979) festgelegt.


Die wichtigsten Informationen für uns sind:


- Der Glutengehalt muss unter 20 mg pro kg Produkt liegen.

- Diesen Gehalt müssen wir durch Analysen des Produkt in der finalen Verpackung belegen können.

- Produkten mit einem nachgewiesenen Glutengehalt von max. 100mg/kg, können wir die Eigenschaft "sehr niedriger Glutengehalt" zusprechen.

- KoRo hat keine Lizenz von der DZG (Deutsche Zöliakie Gesellschaft) und dadurch dürfen wir nicht das "Glutenfrei Symbol" auf den Produkten verwenden. Trotzdem dürfen wir "glutenfrei" auf die Produktseite und das Produkt schreiben, wenn wir die rechtlichen Vorgaben erfüllen.


Allergenkennzeichnung auf dem Etikett

Nach dem LMIV müssen Zutaten, die Gluten enthalten in der Zutatenlist gekennzeichnet werden. Dazu gehören:

Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Dinkel, Kammut und Hybride der Getreidearten, sowie Produkte aus den Rohstoffen


ausgenommen sind:

(a) Glucosesirup aus Weizen inklusive Dextrose (b) Maltosedextrine aus Weizen (c) Glucosesirup aus Gerste (d) Cerealien für die Produktion von alkoholischen Destillaten eingeschlossen Ethylalkohol mit Landwirtschaftlichen Ursprung


KoRo deklariert zusätzlich Spuren von Weizen auf dem Etikett.

War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

Feedback senden
Leider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.